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Satzung
der Kreisverkehrswacht Gotha
§ l
Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen Kreisverkehrswacht Gotha, nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit dem Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)".
(2) Sitz ist in Gotha.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweck
(1) Zweck des Vereins ist es, in freiwilliger und ehrenamtlicher Mitarbeit aller Mitglieder
a) das Verkehrsverhalten und die Einstellung der Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen, um Unfällen im Straßenverkehr mit ihren sozialen und gesellschaftlichen Folgen entgegenzuwirken.
b) alle die Verkehrssicherheit berührenden Interessen der Verkehrsteilnehmer zu vertreten und die Öffentlichkeit sowie alle interessierten Stellen zu beraten.
c) auf die Bildung von Verkehrswachten hinzuwirken.
d) die Arbeit der Verkehrswachten im Kreis zu koordinieren, diese zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
e) ökologische Aspekte der Verkehrsentwicklung im Kreis zu diskutieren und an der Erarbeitung vernünftiger Lösungen mitzuwirken. |